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Die neueste Pressemeldung:
Datum: 19.09.2026, 14:14 Uhr
EU plant neue Regeln für Kurzzeitvermietung: Was Italienurlauber jetzt wissen sollten
Die EU-Kommission will Städten mehr Rechtssicherheit geben, um Kurzzeitvermietungen in nachweislich angespannten Wohnungsmärkten gezielt zu begrenzen. Für Italienurlauber gilt: Ferienhäuser bleiben buchbar – entscheidend werden Transparenz und lokale Regeln

Die Europäische Kommission hat neue Regeln für Kurzzeitvermietungen vorgeschlagen. Mit dem sogenannten Affordable Housing Act will Brüssel Städten und Regionen einen einheitlichen Rechtsrahmen geben, um in nachweislich angespannten Wohnungsmärkten gegen den Verlust von dauerhaftem Wohnraum vorzugehen. Für Italienurlauberinnen und Italienurlauber bedeutet das zunächst jedoch keine unmittelbare Änderung: Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen und muss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch Europäisches Parlament und Rat durchlaufen.

Was der Vorschlag nicht macht

Für die Einordnung ist entscheidend, was der Entwurf explizit nicht vorsieht:

- Er verbietet Kurzzeitvermietungen nicht pauschal
- Er schafft keine sofort gültigen neuen Regeln für Urlauber
- Er verpflichtet Italien, Regionen oder Städte nicht zu Einschränkungen
- Er führt keine EU-weit einheitliche Höchstzahl von Vermietungstagen ein
- Er entscheidet nicht darüber, ob eine einzelne Unterkunft in Italien legal vermietet wird
- Er ersetzt keine bestehenden italienischen, regionalen oder kommunalen Regeln

Die Kommission betont ausdrücklich, dass der Vorschlag Behörden kein neues Recht verleiht, sondern nur die unionsrechtlichen Voraussetzungen festlegt, falls Behörden auf Grundlage ihres nationalen Rechts Maßnahmen beschließen wollen.

Der dreistufige Nachweis, den Behörden erbringen müssten

Nach dem Vorschlag müssten Städte und Regionen anhand von Daten nachweisen, dass ein konkretes Gebiet unter erheblichem, strukturellem Wohnungsdruck steht – politischer Druck oder touristische Überlastung allein würden nicht genügen:

- Wohnungsdruck | Verhältnis von Kaufpreis zu Pro-Kopf-Einkommen von mindestens dem Achtfachen
- Verschärfung | Verschlechterung dieses Verhältnisses in den vergangenen zehn Jahren
- Keine rasche Entspannung | Keine erwartbare Verbesserung in den kommenden drei Jahren
- Sonderfall hoher Druck | Ab einem Faktor von zehn entfällt der Verschärfungsnachweis
- Zusatznachweis | Kurzzeitvermietungen müssen die Wohnraumverfügbarkeit mindestens drei Jahre erheblich beeinträchtigt haben

Selbst bei nachgewiesenem Druck wären Maßnahmen an weitere Bedingungen geknüpft: zielgenau auf belastete Gebiete begrenzt, verhältnismäßig, transparent, nicht diskriminierend, auf höchstens fünf Jahre befristet, ohne Rückwirkung auf bestehende legale Situationen und mit gerichtlicher Überprüfbarkeit.

„Für klassische Ferienhausurlauber ist die wichtigste Nachricht: Italien bleibt ein Ferienhausland. Die EU verpflichtet keine Gemeinde zu Verboten. Sie schafft einen Rahmen dafür, wie lokale Behörden handeln können, wenn Wohnraum nachweislich knapp ist. Ein Ferienhaus im ländlichen Raum ist deshalb nicht automatisch mit einer Wohnung in einer stark belasteten Altstadt gleichzusetzen.'

Nicht jede Unterkunft ist gleich betroffen

Der Vorschlag zielt nach Darstellung der Kommission auf Aktivitäten, die wegen Umfang, Häufigkeit oder kommerziellem Charakter dauerhaften Wohnraum verdrängen – nicht auf klassischen Ferienhausurlaub in weniger belasteten Regionen.

Bereits geltendes Recht: die EU-Transparenzregeln

Der neue Vorschlag ergänzt die bereits seit Mai 2026 geltende EU-Verordnung 2024/1028 über Datenerhebung und Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen. Diese STR-Verordnung vereinheitlicht Registrierungsverfahren, verpflichtet Plattformen zum Datenaustausch mit Behörden und schafft mehr Transparenz über angebotene Unterkünfte – unabhängig vom neuen Affordable Housing Act, der noch nicht beschlossen ist.

Was für Reisende jetzt gilt

- Keine neue EU-Genehmigung für eine Italienreise
- Keine neue EU-Meldepflicht für Gäste allein wegen der Kurzzeitvermietungsregeln
- Keine neue EU-Abgabe, kein pauschales Verbot privater Ferienhäuser
- Weiterhin gelten die üblichen Bedingungen des jeweiligen Anbieters sowie lokale Gästemelde- und Kurtaxeregeln

Wichtiger wird stattdessen die Transparenz der Buchung selbst: eine vollständige Adresse- beziehungsweise Lagebeschreibung, eine nachvollziehbare Anbieteridentität, klare Angaben zu Nebenkosten, aktuelle Bewertungen und ein erreichbarer Ansprechpartner vor Ort.

Warum das den Ferienhausmarkt kaum bremst

Die Nachfrage nach außerhotelartigen Unterkünften bleibt hoch: Im vierten Quartal 2025 stiegen die Übernachtungen in italienischen Ferienwohnungen und Ferienhäusern laut ISTAT um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei internationalen Gästen sogar um 9,0 Prozent. Ein abrupter Rückgang des Ferienhausangebots ist daher nicht zu erwarten – wahrscheinlicher ist eine stärkere Differenzierung zwischen stark belasteten Stadtzentren und klassischen Ferienregionen.

Wer ein transparent angebotenes Ferienhaus in Italien sucht, findet im Angebot von ItalicaRentals entsprechend ausgewiesene Objekte. [Link...] [Mail...]



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